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Die unaufgeforderte Zusendung von E-Mails:
Die unaufgeforderte Zusendung von E-Mails zu Werbezwecken verstößt gegen §1 UWG, §823 I BGB, wenn der Empfänger der Zusendung nicht ausdrücklich zugestimmt hat, oder die Zustimmung aufgrund einer bestehenden Geschäftsverbindung zwischen dem Absender der E-Mail und dem Empfänger vermutet werden kann.
Die unaufgeforderte Zusendung solcher E-Mails ist daher ausdrücklich für alle Empfänger unseres Unternehmens unerwünscht.