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Transporte in europäische Nachbarländer

Transporte in europäische Nachbarländer

Dank EU und Schengen-Abkommen sind Grenzübertritte in Europa so einfach wie nie. Die Zeiten von Schlagbäumen und langen Staus an den Grenzübergängen hat Europa weitestgehend hinter sich gelassen. Doch auch wenn Urlaubsreisen nur noch selten von lästigen Grenzkontrollen unterbrochen werden, für Transporte und Lieferungen ins europäische Ausland gelten immer noch viele verschiedene, länderspezifische Regelungen.

EU-Warenverkehr

Immer mehr Unternehmen agieren international, auch kleine Unternehmen sind oft auf Waren oder Dienstleistungen aus dem Ausland angewiesen. Die Lieferung wichtiger Ersatzteilen, medizinischer Proben, dringender Dokumenten etc., muss unter Umständen innerhalb weniger Tage oder Stunden erfolgen. Hier kann eine zu lange Lieferzeit weitreichende Folgen haben. Waren können verderben, Fristen können ablaufen, Stillstand auf der Baustelle kann schwerwiegende finanzielle Einbußen bedeuten.

Teil der Europäische Union sind die folgenden Staaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern.

Lieferungen in diese Länder werden nicht zollamtlich behandelt, daher sind keine Zollpapiere nötig. Das ist schon mal ein großer Brocken Arbeit, der entfällt. Es gibt aber trotzdem einiges zu beachten. Neben komplizierten umsatzsteuerlichen Regelungen gibt es Mautvorschriften, Vorschriften zum Transport von Gefahrengütern oder Bestimmungen zum Einfuhr von Lebensmitteln.

Norwegen, Schweiz, Großbritannien?

Lieferungen in europäische Drittstaaten, wie die Schweiz, Norwegen, Bosnien-Herzegowina und bald vielleicht auch Großbritannien, bringen ganz eigene Probleme mit sich. Oft gut über den Landweg zu erreichen, nehmen sie trotzdem eine andere rechtliche Stellung ein als EU-Staaten.

Beispielsweise dürfen Produkte wie Honig, Kakao und Kakao-Erzeugnisse, Parfum-, Kosmetik- oder Toilettenerzeugnisse mit Alkohol, nur unter bestimmten Voraussetzungen nach Norwegen eingeführt werden. Die Direktion zur Verhinderung von Alkohol- und Drogenproblemen muss die Einfuhr von Alkohol genehmigen. Schuhe müssen mit dem Namen des Ursprungslandes und des Herstellers oder Importeurs gekennzeichnet sein.

In der Schweiz gelten strenge Regeln, was die Einfuhr von Alkohol und Tabakwaren angeht. Außerdem gelten für Handelswaren und gewerblich genutzte Waren besondere Bestimmungen: Sie müssen elektronisch und nach dem so genannten Zolltarif angemeldet werden. Das ist auch bei Bestellungen über Internet der Fall oder wenn diese im Privatfahrzeug eingeführt werden.

Schon kleine Fehler könne hier zu Problemen führen, und einen Grenzübertritt möglicherweise unmöglich machen.

Nutzen Sie das Know-How der Profis

Privatpersonen fällt es oft schwer, bei der Fülle der Regelungen den Überblick zu behalten. Ungenauigkeit können weitreichende Folgen haben, es lohnt sich deshalb, die Erfahrung und das Know-How professioneller Dienstleister zu nutzen.

Die großen Paketdienstleister bieten oft nur Standardlösungen an, einzelne Sendungen gehen hier schnell mal in der Masse unter. Ein Vertriebsprofi wie Kurier Korrekt erarbeitet für jeden Kunden eine maßgeschneiderte Lösung. Das garantiert einen reibungslosen Ablauf und eine schnelle Lieferung.